Beitragsordnung TRI-Sport Wurzen

Beitragsordnung TRI-Sport Wurzen e.V.

  • 1 Allgemeine Festlegungen
  1. Die Beitragsordnung unterscheidet aktive und passive Vereinsmitglieder. Aktive Mitglieder nehmen an Veranstaltungen des Vereins sowie am Trainings- und Wettkampfbetrieb teil. Passive Mitglieder nehmen an Veranstaltungen des Vereins teil, aber nicht am aktiven Trainings- und Wettkampfbetrieb.
  1. Beiträge werden für alle Mitglieder erhoben.
  • 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
  1. In der Regel erfolgt die Beitragszahlung als Jahresbeitrag und ist jeweils 3 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung fällig. Wird die Beitragsrechnung nicht pünktlich beglichen, erfolgt im Abstand von 3 Wochen eine schriftliche Zahlungserinnerung. Ab der zweiten Zahlungserinnerung werden dem Vereinsmitglied jeweils 5 EUR Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
  • 3 Höhe der Jahresbeiträge
  1. Passive- und Fördermitglieder

50 EUR für passive Mitglieder Beiträge für passive Mitglieder werden nicht noch einmal ermäßigt.

  1. Aktive Mitglieder
    a) 96 EUR für aktive Erwachsene Mitglieder
    b) 60 EUR für aktive Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  1. Beitragsermäßigungen
    a) Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner, Wehr- oder Zivildienstleistende erhalten eine Ermäßigung von 24 EUR auf den vollen Beitrag (zahlen also 72 EUR). Ein entsprechender Nachweis für den Erhalt der Ermäßigung ist vorzulegen.
    b) In besonderen Fällen kann an den Vorstand der Antrag auf Beitragsverminderung oder Aufschub gestellt werden.
  • 4 Eintritt in den Verein
  1. Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr von 5 EUR erhoben, sie ist spätestens mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.
  2. Erfolgt die Aufnahme während des laufenden Kalenderjahres, so wird nicht der gesamte Jahresbeitrag erhoben, sondern die zu zahlende Summe anteilig ermittelt.